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Vertragsbedingungen, Satzungen
Für die Stromversorgung besteht mit unseren Kunden ein Vertragsverhältnis. Neben den besonders vereinbarten Regelungen des jeweiligen Vertrages gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV.pdf ) vom 26.10.2006 (BGBl.I S. 2391) in der Fassung vom 04.11.2010.
Soweit in den einzelnen Lieferverträgen zur Versorgung aus dem Mittelspannungsnetz nicht anderes bestimmt ist, gelten die Bedingungen der StromGVV bis auf weiteres auch für die Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz.
Für die Nutzung des Stromversorgungsnetztes der Gemeindewerke Wendelstein gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsverorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - StromNAV.pdf ).
Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB-2007.pdf) sowie deren Erläuterungen (Erläuterungen zu den technischen Anschlussbedingungen) sowie unter anderem:
Die Wasserversorgung der Gemeindewerke Wendelstein ist öffentlich rechtlich durch Satzung geregelt. Das Benutzungsverhältnis ist dabei in der "Wasserabgabesatzung" und die Kostenverteilung in der "Beitrags- und Gebührensatzung" geregelt.
Ebenso wie in der Stromversorgung besteht auch in der Fernwärmeversorgung mit unseren Kunden ein Vertragsverhältnis. Darüberhinaus gelten die veröffentlichten allgemeinen Vertragsbedingungen, die ergänzenden Vertragsbestimmungen und die technischen Anschlussbedingungen.
