Messwesen

 

Wer benötigt Messdaten?  
Verteilnetzbetreiber ->  Netznutzung 
Lieferant -> Energielieferung
Übertragungsnetzbetreiber ->  Ausgleichenergie

 

 

Messung und Zählung im Wettbewerb (§ 21b und § 40 EnWG)
  • Vor 2005 war Messen und Zählen ein Monopol des Netzbetreibers (nicht EEG)
  • Jetzt kann diese Dienstleistung auf Wunsch des Anschlussnehmers durch einen "fremden" Dienstleister erbracht werden
  • Die Messung selbst ein ebenfalls möglich --> Messzugangsverordnung
 
 

 

Schaltzeiten

 

Niedertarifzeiten (HT/NT):  
an Werktagen (Montag bis Freitag) ............. von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
an Samstagen ........................................... von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ........ von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr
   
Wärmepumpentarif:  

Freigabe von ............................................

09:00 - 10:30 Uhr
  12:00 - 17:30 Uhr
  19:00 - 08:00 Uhr
   
Nachtspeicherheizung:  
Freigabe von ............................................ 00:00 - 06:00 Uhr
  12:30 - 16:30 Uhr
   
Nachtspeicherheizung + Broiler:  
Freigabe von ............................................ 22:00 - 06:00 Uhr
   
Schaltzeiten für Sonderabnehmer:  
HT Zeit vom 01.10. - 31.03. (Winterhalbjahr)
Montag - Freitag ........................................ 06:00 - 22:00 Uhr
Samstag ................................................... 06:00 - 13:00 Uhr
   
HT Zeit vom 01.04. - 30.09. (Sommhalbjahr)
Montag bis Freitag .................................... 06:00 - 18:00 Uhr

 

 

 

Alle übrigen Zeiten sowie die in Bayern gesetzlich festgelegten Feiertage gelten als

NT-Zeiten.

 

 

Downloads:

  • Messverträge
  • MessZV
  • Schaltzeiten Sonderabnehmer
  • MSB Datenblatt
  • MDL

 

 

 

 

 

Letzte Änderung: 30.03.2012 10:01 Uhr