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Mitglied im: Netzanschluss

Für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der Gemeindewerke Wendelstein gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsverordnung in der Niederspannung.
(Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Netzanschlussvertrag für Sonderabnehmer
Soweit in den einzelnen Lieferverträgen zur Versorgung aus dem Mittelspannungsnetz nicht anderes bestimmt ist, gelten die Bedingungen der StromGVV bis auf weiteres auch für die Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz.
Bis zum Inkrafttreten der Mittelspannungsanschlussverordnung gelten die Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung in analoger Anwendung auch für den Netzanschluss und denn Nutzung in Mittelspannung.
Die Technischen Mindestanforderungen finden Sie hier
Letzte Änderung: 30.03.2012 10:16 Uhr
